Praxis für Ergotherapie und Reittherapie

Was ist Ergotherapie

Definition


Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken.
Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.

(DVE 08/2007)



Selbst handeln zu können, sich sinnvoll zu betätigen und das eigene Leben in der Hand haben sind Grundvoraussetzungen für Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualität. Hierbei unterstütze ich Menschen aller Altersgruppen, die in ihren Fähigkeiten eingeschränkt oder von Einschränkungen bedroht sind.


Bei Kindern und Jugendlichen sind dies oft Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsstörungen, bei Erwachsenen können dies ein Herzinfarkt oder Schlaganfall sein, ebenso ein Unfall mit orthopädischen Folgen oder psychische Probleme.

Ein weiteres, vielfältiges Tätigkeitsfeld ist die Behandlung oder Vorsorge älterer und alter Menschen, z.B. mit dementiellen Syndromen.


Als Ergotherapeutin greife ich auf eine Vielzahl von Techniken und Methoden zurück, daher setzt sich eine Behandlung oft aus unterschiedlichen Elementen zusammen.

Dem einen Patienten helfen Koordinationsschulung, Übungen zur Körperwahrnehmung und -Erfahrung oder Training der Feinmotorik, in anderen Fällen sind Konzentrations- und Entspannungsübungen, Sozialkompetenztraining oder Hirnleistungstraining optimale Lösungen.


Die ergotherapeutische Behandlung kann mit entsprechender Verordnung auch bei Ihnen zu Hause stattfinden.


Zudem bin ich Handtherapeutin der Akademie für Handrehabilitation. Neben der postoperativen Nachbehandlung, der Behandlung von Patienten mit u.a. Rheuma, Arthrose, CRPS, Schmerzsyndrom,... fertige ich leidenschaftlich gerne ergotherapeutische Schienen an.


Das Ziel der Ergotherapie ist die Handlungsfähigkeit des Menschen in Alltag, Schule und Beruf.

Wer verordnet eine Ergotherapie?


Um eine ergotherapeutische Behandlung erhalten zu können benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.


Grundsätzlich kann sowohl der Hausarzt als auch der Facharzt eine Ergotherapie verordnen.


Seit 1. Januar 2021 können Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auch Ergotherapie verordnen,  allerdings nur bei psychischen Erkrankungen sowie bei bestimmten Erkrankungen des zentralen Nervensystems und bei Entwicklungsstörungen.



Wer bezahlt die Ergotherapie?


Erwachsene über 18 Jahren:


Pro Verordnung sind wir verpflichtet Ihnen 10% von den Behandlungskosten und 10,- € Verordnungsgebühr in Rechnung zu stellen.  Ist eine Zuzahlungsbefreiung von der gesetzlichen Krankenkasse ausgestellt worden, entfällt der Eigenanteil. Hierzu gilt der Nachweis des Befreiungsausweises von gesetzlichen Zuzahlungen.


Kinder unter 18 Jahren:


Die Krankenkassen übernehmen alle Kosten für eine ärztlich verordnete ergotherapeutische Behandlung.


Privatversicherte und Selbstzahler:


Es wird ebenfalls eine Verordnung des behandelnden Arztes benötigt.

Nach vorangegangener Honorarvereinbarung kann die gemeinsame Behandlung beginnen. 

Nach Rezeptabschluss wird Ihnen der vereinbarte Betrag privat in Rechnung gestellt.

Wir orientieren uns dabei an der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh).